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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ost-West CARE GmbH

1.                  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse (Vermittlungsverträge, Qualifizierungsvereinbarungen) und Dienstleistungen zwischen der Ost-West CARE GmbH und ihren Kunden (Krankenhäuser, Krankenhausverbünde, Einrichtungen, Träger), Pflegefachpersonen sowie Geschäftspartnern. Sofern der Kunde eigene AGB verwendet, haben diese nur dann Vorrang, wenn dies schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Ost-West CARE GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


2.                  Vertragsschluss

Pflegefachpersonen:
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen und Abgleich mit den Anforderungen der Kunden in Deutschland werden die Leistungen und Anforderungen in einem schriftlichen Einzelvertrag mit der Pflegefachperson festgehalten.

Kunden:
Die Preise für Dienstleistungen der Ost-West CARE GmbH sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Vertrag zwischen der Ost-West CARE GmbH und dem Kunden wird individuell abgeschlossen und regelt die Modalitäten der anfallenden Gebühren. Die vermittelten Pflegekräfte verfügen über das Sprachniveau B1 gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, was von der Ost-West CARE GmbH gewährleistet wird.


3.      Faire Anwerbung von Pflegekräften

Die Ost-West CARE GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Standards:

·                WHO-Verhaltenskodex: Einhaltung des Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie des Verbots der Rekrutierung aus Ländern mit einem Mangel an Gesundheitsfachpersonal.

·                „Employer Pays“-Prinzip: Sämtliche Kosten für Rekrutierung und Immigration werden vom Arbeitgeber in Deutschland getragen. Pflegekräfte tragen keine Kosten, einschließlich Gebühren, Kautionen oder Vertragsstrafen.

·                UN-Leitprinzipien: Einhaltung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.

·                ILO-Standards: Befolgung der Kernarbeitsnormen und Leitlinien für faire Rekrutierung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

·                Keine Bindungsverpflichtungen: Pflegekräfte werden nicht in Verträge mit Rückzahlungsverpflichtungen für Vermittlungskosten vermittelt.

Die Ost-West CARE GmbH behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Standards durch Geschäftspartner zu überprüfen und bei Nichteinhaltung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Kündigung von Verträgen.

Die Ost-West CARE GmbH unterstützt Kunden bei der Integration von Pflegekräften, insbesondere durch Förderung von Sprachkenntnissen und Einarbeitungsmaßnahmen.


4.                  Matching

·       Abgleich der Anforderungen: Die Bewerbungsunterlagen der Pflegefachperson werden mit den Anforderungen unserer Kunden in Deutschland abgeglichen. Basierend auf den Präferenzen und Anforderungen beider Parteien erfolgt eine Zuweisung zu einem potenziellen Arbeitgeber.

·       Ablehnungsrecht: Die Pflegefachperson hat das Recht, den vorgeschlagenen Arbeitsplatz ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

·       Neues Matching: Falls kein Matching zustande kommen sollte, wird ein neues Matching angesetzt.

·       Kostenübernahme: Sämtliche Kosten der Rekrutierung trägt die Ost-West CARE GmbH.


5.                  Anerkennungsprozess

Die Ost-West CARE GmbH begleitet und unterstützt die Pflegefachperson bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen durch die zuständigen Behörden. Bei Teilanerkennung erfolgt eine Anpassungsmaßnahme entsprechend den amtlichen Richtlinien oder Vorbereitungen auf die Kenntnisprüfung. Auch hierbei steht die Ost-West CARE GmbH der Pflegefachperson unterstützend zur Seite.


6.                  Wechsel

Die Ost-West CARE GmbH und ihre Kunden vereinbaren in individuellen Verträgen, dass sowohl die vermittelte Pflegekraft als auch das Krankenhaus/die Einrichtung unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zurücktreten können. Die Ost-West CARE GmbH verpflichtet sich, in solchen Fällen die Pflegekraft an einen anderen Arbeitgeber zu vermitteln und dem Kunden eine andere Pflegekraft zu vermitteln.


7.                  Relocation

Die Ost-West CARE GmbH verpflichtet sich, gemeinsam mit dem Arbeitgeber der Pflegekraft, Unterstützung bei Behördengängen, Visaangelegenheiten und dem Anerkennungsprozess zu leisten – sog. Relocation.


8.                  Geheimhaltung/Verschwiegenheitsklausel

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht oder die andere Partei einer Weitergabe ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.

Die Vertragspartner verpflichten sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten.


9.                  Datenschutz

·       Vertraulichkeit: Die Ost-West CARE GmbH behandelt persönliche Daten vertraulich und beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

·       EDV-Verwertung: Der Kunde erklärt sich mit der EDV-Verwertung seiner Vertragsdaten einverstanden, soweit dies für die Auftragsabwicklung notwendig und gesetzlich zulässig ist.


10.              Laufzeit und Kündigung

·       Kündigungsfrist: Der Vertrag wird – soweit nicht anders vereinbart – unbefristet geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.

·       Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

·       Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich seiner einvernehmlichen Aufhebung oder Kündigung bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist auch für ein Abweichen von dem Schriftformerfordernis erforderlich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung in Abwicklung befindliche Vermittlungsaufträge werden nach den Bestimmungen dieses Vertrages auch nach Ende der Laufzeit dieses Vertrages von den Vertragsparteien abgewickelt, sofern nicht die Abwicklung einer der Vertragsparteien aus einem in der Sphäre der jeweils anderen Vertragspartei liegenden Grund unzumutbar ist.


11.              Haftung

Ost-West CARE GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust.


12.              Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  • Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  • Gerichtsstand ist Lübeck.
  • Es gilt deutsches Recht.

13.              Salvatorische Klausel

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Ganzen.
  • Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

14.              Inkrafttreten

  • Diese AGB treten mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
  • Frühere Versionen verlieren ihre Gültigkeit

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  • August 2025

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